Die Ergänzungen mit Rechtstendenz sind die Genitivergänzung, die Präpositionalergänzung, die Direktiv- und Situativergänzung, die Expansivergänzung sowie die Nominal- und Adjektivalergänzung. Hinzu kommt die Akkusativergänzung, wenn sie indefinit ist.
Je nach Grammatik findet sich hier auch die Verbativergänzung. Wir verstehen die Verbativergänzung hingegen als Bestandteil der Satzklammer (V2), bzw. sie rückt ins Nachfeld.
Alle Ergänzungen mit Rechtstendenz stehen fast immer nach den Angaben, also rechts im Mittelfeld.
Für den rechten Teil des Mittelfeldes gilt folgende Grundreihenfolge:
E sub/dat/akk ind E gen E prp E dir E sit E exp E adj E nom (E verb)
Auf Grund der Verbvalenzen können niemals alle Ergänzungen mit Rechtstendenz gemeinsam realisiert werden. Die Direktiv- und die Situativergänzung etwa schließen einander aus, die beiden prädikativen Ergänzungen Enom und Eadj werden nicht oft gemeinsam realisiert. Grundsätzlich erscheint im rechten Teil des Mittelfeldes nur selten mehr als eine Ergänzung mit Rechtstendenz.
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